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   OLG Oldenburg, 19.11.1991 - 5 U 4/91   

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https://dejure.org/1991,9448
OLG Oldenburg, 19.11.1991 - 5 U 4/91 (https://dejure.org/1991,9448)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19.11.1991 - 5 U 4/91 (https://dejure.org/1991,9448)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19. November 1991 - 5 U 4/91 (https://dejure.org/1991,9448)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Beweislastumkehr bei Verstoß gegen Befundsicherungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 229
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Oldenburg, 27.08.1996 - 5 U 16/96

    Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter; Einbeziehung des Mieters in den

    Es ist insbesondere anerkannt, dass auch bei Werkverträgen Dritten Ersatzansprüche zuzusprechen sein können, die mit der Schlechtleistung des Unternehmers in Berührung kommen (vgl. BGH VersR 1994, 1202 f. - Bauvertrag; BGHR BGB S 328 "Drittschutz 11" und "Drittschutz 8" - Bauvertrag, Erschließungsvertrag; Versicherungsrecht 1993, 229 f. - Kfz-Reparaturvertrag; VersR 1990, 540 f. - Bauvertrag;NJW 1977, 2208 Bauvertrag, Erdarbeiten; VersR 1959, 1009 f. - Bauvertrag, Mietgrundstück).
  • OLG Oldenburg, 19.04.1994 - 5 U 154/93

    Schmerzensgeld; Feststellung des Zukunftsschadens; Geburt eines Neugeboren;

    Durch rechtskräftiges Grund- und Teilurteil des Landgerichts Osnabrück vom 6.12.1990 - 9 O 356/87 - (bestätigendes Urteil des Senats vom 19.11.1991 - 5 U 4/91 - und Nichtannahmebeschluß des BGH vom 22.9.1992 - VI ZR 12/92 -) ist der Klage hinsichtlich der Anträge zu 2) bis 4) stattgegeben und der Schmerzensgeldantrag dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt worden.
  • LG Heidelberg, 15.10.2004 - 3 S 15/04

    Nebenpflichtverletzung bei Autovermietung: Unterlassene Aufklärung eines

    Er ergibt sich aus einer entsprechenden Nebenpflichtverletzung der Autovermietung (vgl. dazu Palandt/Heinrichs, § 311 Rn. 52; OLG Karlsruhe VersR 1993, 229; BGH NJW 1996, 1958).
  • LG Osnabrück, 02.07.2003 - 2 O 62/03

    Diagnosefehler, Ursächlichkeit

    Denn der Patient trägt bei feststehendem fehlerhaften Unterlassen der Ärzte die Beweislast dahingehend, dass bei richtiger Diagnose oder rechtzeitiger Erhebung der Befunde und richtiger Behandlung nach dem medizinischen Sollstandard die Primärschädigung gänzlich oder teilweise vermieden worden wäre (vgl. BGH VersR 1989, Seite 80; OLG Köln VersR 1998, Seite 767; OLG Oldenburg VersR 1993, Seite 229).
  • LG Osnabrück, 02.07.2003 - 6 O 62/03

    Feststellung materieller und immaterieller Schadensersatzansprüche nach einer

    Denn der Patient trägt bei feststehendem fehlerhaften Unterlassen der Ärzte die Beweislast dahingehend, dass bei richtiger Diagnose oder rechtzeitiger Erhebung der Befunde und richtiger Behandlung nach dem medizinischen Sollstandard die Primärschädigung gänzlich oder teilweise vermieden worden wäre (vgl. BGH VersR 1989, Seite 80; OLG Köln VersR 1998, Seite 767; OLG Oldenburg VersR 1993, Seite 229).
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